AGB der Internet- und Werbeagentur Martin Maack
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Internet- und Werbeagentur Martin Maack (nachfolgend "Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde").
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, App-Entwicklung, Grafikdesign, Online-Marketing und verwandten Bereichen.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung der Agentur.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Angebote gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum.
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik.
(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
(4) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Erbringung der Leistungen zu unterstützen.
(2) Der Kunde stellt insbesondere bereit:
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 5.000 € netto ist eine Anzahlung von 30% bei Auftragserteilung fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(5) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Die Agentur überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden einfache Nutzungsrechte übertragen.
(3) Die Agentur behält sich das Recht vor, erstellte Arbeiten zu Präsentations- und Referenzzwecken zu verwenden.
(4) Quellcode verbleibt, soweit nicht anders vereinbart, im Eigentum der Agentur.
(5) Für Materialien Dritter (z.B. Stockfotos, Plugins) gelten deren jeweilige Lizenzbestimmungen.
(1) Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
(2) Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst eine Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(5) Keine Gewährleistung besteht bei Mängeln, die auf:
zurückzuführen sind.
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Projektverträge enden mit Abnahme der Leistung und vollständiger Bezahlung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge, Hosting) haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Februar 2026